Verkehrssünderkartei
Seit dem 2. Januar 1958 werden alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Personen mit deutscher Fahrerlaubnis im deutschen Verkehrszentralregister (VZR) festgehalten, auch bekannt als "Verkehrssünderkartei". Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet das VZR.
Wie vermutlich jedem bekannt, erhält man für bestimmte Verkehrsverstöße "Punkte in Flensburg". Dieses Punktesystem gibt es seit dem Jahr 1974 und ist im § 4 StVG geregelt.
Rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) werden mit 1-4 Punkten, rechtskräftige Straftaten mit 5-7 Punkten eingetragen, je nach Art und Schwere des Verstoßes.
Punktestand / Maßnahmen
1-3 Punkte
keine Maßnahmen
4-8 Punkte
Durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar können 4 Punkte in Flensburg abgebaut werden
8-13 Punkte
Schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar
14-17 ohne Teilnahme an einem Aufbauseminar
Punkte Sofern in den letzten 5 Jahren keine Teilnahme an einem Aufbauseminar stattgefunden hat, Anordnung zur Teilnahme. Weiterhin der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Gespräch
14-17 Punkte mit Teilnahme an einem Aufbauseminar
Schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Gespräch
18 Punkte und mehr
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wann verfallen meine Punkte?
Es gibt so genannte Tilgunsfristen nach denen Punkte in Flensburg verfallen bzw. die Möglichkeit seine Punkte durch verschiedene Maßnahmen abzubauen. Dabei ist jedoch einiges zu beachten!
Tilgungsfristen
2 Jahre
bei Ordnungswidrigkeiten
5 Jahre
bei Straftaten welche nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen
und
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen
10 Jahre
bei Straftaten, welche in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen
und
bei Versagung, Entziehung oder Erteilungssperre einer Fahrerlaubnis.
Eine Tilgung der Punkte erfolgt nur, wenn innerhalb der Tilgungsfrist keine weiteren Verstöße begangen wurden. Es existiert hier eine sogenannte Überliegefrist d.h., dass Verkehrsverstöße noch 1 Jahr länger aufbewahrt werden, falls im Nachhinein ein Verstoß noch innerhalb der Frist offenkundig wird. Es zählt also das Datum des Verkehrsverstoßes!
Wie kann ich meine Punkte wieder abbauen?
Gem. § 4 (4) StVG ist dies innerhalb von 5 Jahren nur einmal möglich! Es ist zudem nicht möglich bei einem Punktestand von 0 Punkten Pluspunkte anzusammeln.
Punkte / Abzug durch
4 Punkte
eine Teilnahme an einem freiwilligen Aufbauseminar
Punktestand bis 8
2 Punkte
eine Teilnahme an einem freiwilligen Aufbauseminar
Punktestand 9-13
2 Punkte
eine Teilnahme an einem freiwilligen verkehrspsychologischen Gespräch
Punktestand 14-17
Achtung!
Bei einer angeordneten Teilnahme, also keiner freiwilligen, erfolgt kein Punkteabzug!
Wieviel Punkte habe ich zur Zeit in Flensburg?
Eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ist grundsätzlich kostenfrei.
Postalisch
Anfrage mit persönlichen Daten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift
oder
Anfrage mit persönlichen Daten, persönlicher Unterschrift und einer vergrößerten Kopie des Personalausweises (BPA) (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
an das KBA schicken.
Die Formulare gibt es auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes.
Es weiterhin möglich, eine Auskunft vor Ort über den eigenen Punktestand zu erhalten.


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